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Was ist die katholische Synode?


Parlament

Die Synode ist das Parlament (Legislative) der Katholischen Landeskirche des Kantons Thurgau. Sie wird alle vier Jahre von den wahlberechtigten Katholikinnen und Katholiken gewählt, wobei pro 500 Wahlberechtigte ein Sitz zur Verfügung steht. In ihrer aktuellen 38. Legislaturperiode zählt die Synode 96 Mitglieder. Ca. 10 % der Mitglieder sind Priester und Gemeindeleiter/-innen, die übrigen sind Laien. Die Thurgauer Synode besteht bereits seit 1869.


Sitzungshäufigkeit

Der Rat trifft sich zweimal im Jahr zu einer Ganztages- und einer Halbtagessitzung; abwechslungsweise im Grossratssaal in Frauenfeld und Weinfelden. Der Präsident der Synode wird alle 4 Jahre neu gewählt.


Unsere Aufgaben

An den Sitzungen wird beraten und entschieden über die Belange der Kantonal Kirchlichen Dienste, wie Katechetische Arbeitsstelle, AV-Medienstelle, Kirchliche Erwachsenenbildung, Arbeitsstelle Blauring/Jungwacht, Jugendseelsorge, Kath. Jugendamt, ökumenische Ehe- und Familienberatung, .....


Finanzen und Legislative

In der Synode wird auch über die Verteilung der Gelder des Steuerausgleichs an die berechtigten Kirchgemeinden befunden. Nebst anderen finanziellen Belangen wird aber auch über neue Verordnungen und Gesetze, die das kirchliche Leben betreffen, beraten und entschieden. Die Synode als oberste landeskirchliche Behörde hat ja die Oberaufsicht in allen staatskirchlichen Angelegenheiten.


Kirchenrat

Die Vorlagen der Gesamtsynode werden durch Kommissionen und den Kirchenrat vorbereitet. Der Kirchenrat, die Exekutive, entspricht auf politischer Seite dem Regierungsrat und besteht aus 5 Mitgliedern.


gewählte Mitglieder

Amtszeit 2022-2026

Ambord Daniel, Amriswil
Crescenza-Utz Silvia, Arbon
Diezi Hans, Amriswil
Di Marzio Doris, Arbon
Eberle Andrea, Arbon
Glanzmann Bruno, Horn
Haltinner Verena, Neukirch
Hungerbühler-Egger Beat, Auenhofen/Hefenhofen
Meier Felix, Romanshorn
Meier Franz, Egnach (Wahlkreisvorsitzender)
Rupper Matthias, Arbon (S)
Sager-Gebauer Ruedi, Hagenwil b. Amriswil
Signer-Rupflin Markus E., Arbon
Walliser Keel Thomas, Romanshorn
Walser-Marty Heidi, Amriswil
Zeller-Marty Isabella, Romanshorn
Zorell Gross Anna-Elisabeth, Romanshorn (S)

Arbon bildet zusammen mit den Kirchgemeinden Amriswil, Arbon, Hagenwil, Horn, Romanshorn, Sommeri und Steinebrunn den Wahlkreis 1.

 

Weitere Informationen


Wahlrecht

Die Synode wird von den wahlberechtigten Katholik(inn)en gewählt. Wahlberechtigt sind Frauen und Männer, die der römisch-katholischen Konfession angehören, im Kanton Thurgau Wohnsitz haben und mindestens 18 Jahre alt sind.

Dieses Recht gilt unter den gleichen Voraussetzungen auch für die ausländische Katholik(inn)en, welche mindestens die Aufenthaltserlaubnis B besitzen.


Wahl

Die Wahl der Synodalen wird in elf Wahlkreisen durchgeführt. Pro 500 stimmberechtigte Katholik(inn)en erhält ein Wahlkreis ein Mandat. In ihrer 38. Legislaturperiode (2018-2022) zählt die Synode 96 Mitglieder.
Wahlberechtigte Personen können sich oder eine andere Person zur Wahl vorschlagen. Da die Synode keine Parteien kennt, die nach geeigneten Personen Ausschau halten und für diese werben, bemühen sich die Kirchenvorsteherschaften sowie die bisherigen Synodalen um geeignete Kandidaturen.
Jeder dritte Synodale sollte aus dem Kreis der in der Seelsorge tätigen Geistlichkeit stammen, wobei § 15 des Kirchenorganisationsgesetzes neben den Klerikern auch die gewählten Gemeindeleiter/-innen dazu zählt. Wenn keine Person aus der Geistlichkeit zur Verfügung steht, kann auch ein Laie gewählt werden. Aktuell stammt nur noch jedes zehnte Mitglied der Synode aus der Geistlichkeit.


Synodenbüro

Das Büro der Synode besteht aus dem Präsidium, dem Vizepräsidium, dem Aktuariat und vier Stimmenzähler(inne)n. Seine Aufgaben sind die folgenden:
- Vorbereitung der Sitzungen der Synode
- Leitung der Sitzungen
- Vertretung der Synode nach aussen
- Genehmigung des Protokolls der Synodensitzungen
- Wahl der vorberatenden Kommissionen, in der Regel auf Beschluss der Synode


Kommissionen

Wenn ein Sachgeschäft eingeht, leitet das Büro dieses einer ständigen oder nichtständigen Kommission zur Prüfung und Antragstellung zu.
Die Synode hat zwei ständige Kommissionen: 
- die Geschäftsprüfungskommission
- die Finanzkommission
Die Synode kann weitere Kommissionen schaffen, wenn besondere Geschäfte dies erfordern.

Die Tätigkeit in den Kommissionen bietet den Synodalen eine gute Möglichkeit, in einen Teilbereich der Landeskirche einen vertieften Einblick zu erhalten und gleichzeitig auch mit der parlamentarischen Arbeit vertrauter zu werden.


Wahlgeschäfte

Nach Gesamterneuerungswahlen hat sich die Synode zu Beginn der Legislaturperiode neu zu konstituieren. Sie wählt zuerst ihre Organe, nämlich das Büro und die vorberatenden Kommissionen. Ferner wählt sie die fünf Mitglieder des Kirchenrats sowie den/die Präsidenten/-in des Kirchenrats. 
Die Vorbereitung der Wahlgeschäfte obliegt einem Gremium von 22 Synodalen, zusammengesetzt aus den je zwei amtsältesten Synodalen der elf Wahlkreise. 
Die Einberufung besorgt das abtretende Präsidium. Der Vorsitz wird vom Wahlgremium selber - in Beachtung des Amtsalters und der Funktion in der Synode - bestimmt